Nach EuGH-Klage
Belgien wegen menschenrechtswidrigen Haftbedingungen verurteilt
Weil es kein Personl gab, das die Sprache des inhaftierten Sexualstraftäters sprach, erhielt dieser nicht die erforderliche Betreuung. Die Klage des EuGH ging durch - der Mann, welcher der deutschsprachigen Minderheit Belgiens angehörte, erhält 15 000 Euro Schmerzensgeld.
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