Google uneins über "Recht auf Vergessen"
Die Experten im "Lösch-Beirat" des Internet-Konzerns Google haben sich nicht auf eine einheitliche Linie zum "Recht auf Vergessenwerden" einigen können, geht aus dem Bericht des Komitees hervor. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Suchmaschinen wie Google aus ihren Ergebnisseiten Links zu Inhalten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht.
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