Umweltministerium sieht Rechtsbrüche bei Wolfsverordnungen
Das Umweltministerium hat seine Kritik an Wolfsabschüssen bekräftigt und in Stellungnahmen zu Verordnungen mehrerer Bundesländern detailliert dargelegt. Unter anderem bemängelt das Ressort die "fehlende Einzelfallprüfung" sowie die "fehlende Zweck-Mittel-Relation" nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU. Ob ein Abschuss für die Zielerreichung tauglich ist, werde in den Verordnungen nicht begründet, heißt es in einem Ministeriumsschreiben, das der APA vorliegt.
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