Die Republik Österreich muss einem Häftling Schadenersatz leisten, der von einem Zellengenossen im Schlaf mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden war. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Der (dafür wegen Mordversuchs verurteilte) Täter hatte bereits davor das Opfer schikaniert, kurz davor hatte er einen anderen Zellengenossen mit einem Hammer attackiert. Trotzdem hatte es die Justizwache trotz Bitten des Opfers abgelehnt, es zu verlegen.