Ein aus der Ukraine stammender Mann ist von den österreichischen Behörden nicht als Vertriebener anerkannt worden. Der Grund für diesen Entscheid von Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bzw. Bundesverwaltungsgerichtshof war, dass sich der Betroffene zur Zeit des Kriegsausbruchs nicht in seinem Heimatland aufgehalten hatte, sondern in Georgien auf Urlaub war. Der VfGH hat nun diese Entscheidungen mit scharfer Kritik an den vorigen Instanzen gekippt.
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