Sozialhilfe: Einschränkung auf Sachleistungen aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinen jüngsten Beratungen mehrere Bestimmungen der Sozialhilfe aufgehoben. Verfassungswidrig ist es demnach, dass die Länder für die Deckung eines erhöhten Wohnbedarfs (oder um besondere Härtefälle zu vermeiden) ausschließlich Sachleistungen gewähren dürfen (wie im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) aus dem Jahr 2019 festgelegt). Auch eine Bestimmung aus dem Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) ist demnach verfassungswidrig.
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