Einigung auf Zuverdienst-Grenze für Ukraine-Vertriebene
Im Streit um die Anhebung der Zuverdienstgrenze für aus der Ukraine Vertriebene gibt es eine Einigung. Das Bundesland Kärnten hat seinen Widerstand aufgegeben, gab das Innenministerium am Dienstag bekannt. Damit kann der Vorschlag umgesetzt werden, die Zuverdienst-Möglichkeit für jene Vertriebenen, die sich in der Grundversorgung befinden, von derzeit 110 Euro plus maximal 80 Euro pro Familienmitglied auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro anzuheben.
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