Drei bedingte Haftstrafen wegen Corona-Scheinimpfungen in NÖ
Ein Prozess mit 15 Angeklagten um Corona-Scheininjektionen im Landesimpfzentrum St. Pölten hat am Donnerstag mit Bewährungsstrafen wegen Beweismittelfälschung für den Hauptbeschuldigten und zwei Vermittler geendet. Ein 58-Jähriger bekam - auch wegen Drogendelikten - zwei Jahre bedingt. Ein 43- und ein 48-Jähriger erhielten drei bzw. fünf Monate auf Bewährung. Neun Nutznießer der Scheinimpfungen nahmen Diversionsangebote an. Die Gerichtsentscheidungen sind nicht rechtskräftig.
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