Er oder sie bleibt stur und will keine Einigung? Rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Anwältin ist hier besonders wichtig
Er oder sie bleibt stur und will keine Einigung? Rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Anwältin ist hier besonders wichtig © burdun - stock.adobe.com

Eine Scheidung muss nicht immer in einem Streit vor Gericht enden. Rund 90 Prozent der Scheidungen werden im Einvernehmen vollzogen. Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten die Scheidung wollen, die eheliche Lebensgemeinschaft zumindest mehr als sechs Monate aufgelöst ist und dem Gericht im Zuge des Scheidungstermins eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt wird. In dieser müssen alle Folgen der Scheidung, wie Ehegattenunterhalt, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht für gemeinsame Kinder und Vermögensaufteilung abschließend geregelt sein.

Nachdem mit dem Ausspruch der Scheidung das gilt, was in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt ist, empfiehlt sich in jedem Fall die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsbeistand für Ihre Scheidung. Dies auch dann, wenn man sich grundsätzlich mit dem Ehepartner über den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung einig ist, da auch hier zu prüfen ist, ob die Vereinbarung der Rechtslage entspricht und auf welche Ansprüche man allenfalls bei einer einvernehmlichen Lösung verzichtet.

Die streitige Scheidung als letzte Option

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Ehe einvernehmlich scheiden zu lassen, steht Ihnen womöglich eine sogenannte „streitige Scheidung“ bevor. Liegt ein Scheidungsgrund wie Untreue vor, sollte so rasch wie möglich eine Scheidungsklage eingebracht werden. Diese kann nämlich nur binnen einer Frist von sechs Monaten ab Kenntnis des Scheidungsgrundes eingebracht werden. Wird diese Frist versäumt, kann der beklagte Ehepartner eine Verfristung der Klage einwenden, was im schlechtesten Fall zur Abweisung der Klage führen kann. Auch wenn eheliche Lebensgemeinschaft mehr als 3 oder 6 Jahre getrennt ist, kann eine Scheidungsklage eingebracht werden, für welche aber nicht mehr ein Scheidungsgrund vorliegen muss. Es muss lediglich bewiesen werden, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist.

Dr. Michael Kropiunig, Vizepräsident der Rechtanwaltskammer
Dr. Michael Kropiunig, Vizepräsident der Rechtanwaltskammer © Kropiunig & Kropiunig

Wann Ehegattenunterhalt zu bezahlen ist

Dem Gericht ist bei einer Scheidung der Kindeswunsch sehr wichtig
Dem Gericht ist bei einer Scheidung der Kindeswunsch sehr wichtig © fizkes - stock.adobe.com

Während bei einer einvernehmlichen Scheidung die Frage, ob Ehegattenunterhalt zu bezahlen ist, frei vereinbart wird, kann der Ausgang einer streitigen Scheidung auch die Unterhaltspflicht beeinflussen. Nach wie vor gilt in Österreich nämlich das Verschuldensprinzip, sodass derjenige, welcher das Scheitern der Ehe allein oder zumindest überwiegend verschuldet hat, verpflichtet werden kann, dem unschuldigen Ehegatten Unterhalt zu bezahlen. Aber auch ohne Verschulden ist eine Unterhaltsverpflichtung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Unterhalt ist zudem selbst bei Verschulden immer nur dann zu bezahlen, wenn der unterhaltsberechtige Ehegatte gar nichts oder deutlich weniger verdient als der unterhaltspflichtige Ehegatte. Steht eine Unterhaltspflicht im Raum, ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin dringend anzuraten. 

Was Sie im Verfahren erwartet, wenn Sie minderjährige Kinder haben

Auch nach der Scheidung der Ehe behalten die Eltern grundsätzlich die gemeinsame Obsorge. Nur in sehr seltenen Fällen wird die Obsorge nur einem Ehegatten übertragen und dies nur dann, wenn das Kindeswohl durch die gemeinsame Obsorge gefährdet wäre. Was den Wohnsitz der Kinder nach der Scheidung betrifft, ist ein Ehegatte üblicherweise „Wohnsitzelternteil“, bei dem die Kinder somit wohnen. Dem anderen Elternteil steht ein Kontaktrecht zu.

Es sind aber auch andere Konstellationen möglich, in welchen sich die Kinder z. B. zu gleichen Teilen bei beiden Ehepartnern aufhalten. Auch zu regeln ist der Unterhalt für die Kinder, welcher von demjenigen Ehegatten zu bezahlen ist, bei dem die Kinder nicht wohnen. Das Ausmaß des Kontaktrechtes des unterhaltspflichtigen Elternteils kann daher auch Einfluss auf die Unterhaltshöhe habe, da sich der Unterhalt z. B. dann verringert, wenn die Kinder sehr viel Zeit beim unterhaltspflichtigen Elternteil verbringen.

Für Kinder ist eine Scheidung meist sehr belastend. In Obsorge und Kontaktrechtsfragen werden ab einem bestimmten Alter auch die Wünsche der Kinder berücksichtigt, sodass diese in diesen Verfahren allenfalls zu einem Familienpsychologen müssen. Ein Rechtsanwalt  versucht mit seiner beruflichen Erfahrung seine Mandanten gerade bei den rechtlichen Fragen zu den Kindern so zu beraten und zu vertreten, dass die Belastung für die Kinder möglichst gering gehalten wird und die Eltern sich auch nach der Scheidung weiterhin bei der Kindererziehung in die Augen schauen können.

Fundierte rechtliche Beratung zahlt sich aus

Entstanden in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Steiermark.