Keine Beugestrafe für Schelling nach Auftritt im U-Ausschuss
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat eine vom ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss beantragte Beugestrafe wegen Aussageverweigerung gegen den ehemaligen Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) abgewiesen. Schelling habe die Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung "glaubhaft machen" können, daher sei die Aussageverweigerung zulässig gewesen, heißt es in dem der APA vorliegenden Beschluss.
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