WKStA zieht Ermittlungs-Akt in Cobra-Affäre nicht an sich
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird den Akt in der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nicht übernehmen. Das sagte eine Sprecherin der WKStA nach einem entsprechenden Bericht des "Kurier" am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage. Man habe die Zuständigkeit geprüft und: "Wir ziehen das Verfahren nicht an uns", so die Sprecherin. Damit geht der Akt wieder zurück zur Staatsanwaltschaft Korneuburg.
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