Die Justiz verzichtet angesichts der Teuerungswelle auf die Anhebung der Gerichtsgebühren. Durch die hohe Inflation wäre eigentlich die Valorisierung fällig. Diese wird ausgesetzt, wurde mit einer Dienstag im Justizausschuss beschlossenen Abänderung der Zivilverfahrensnovelle fixiert. Die von Ministerin Alma Zadic (Grüne) vorgelegte Novelle wurde einstimmig ins nächstwöchige Nationalratsplenum geschickt. Sie bringt auch dauerhafte Gebührenreduktionen und die "Justiz 3.0".
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