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Herzchirurg wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Ein Herzchirurg ist am Dienstag in Graz wegen fahrlässiger Tötung im Grazer Straflandesgericht zu einer Geldstrafe in der Höhe von 21.600 Euro verurteilt worden. Er hatte im Jänner 2019 einen Patienten vor einer Herzoperation aus dem Spital entlassen. Der 70-Jährige solle sich zuvor noch einen Zahn ziehen lassen, befand der Arzt. Vier Tage später war der Mann tot. Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig.