2.000 Fälle nach drei Monaten Anti-Gewalt-Beratungspflicht
Seit 1. September müssen sich Personen, gegen die von der Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot wegen häuslicher Gewalt ausgesprochen wurde, verpflichtend beraten lassen. Seither sind dem Verein Neustart, der diese Gewaltpräventionsmaßnahme im Auftrag des Innenministeriums in fünf Bundesländern übernommen hat, schon mehr als 2.000 Personen zugewiesen worden, hieß es in einer Zwischenbilanz drei Monate nach dem Start.
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