Das deutsche Verfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die Rundfunkfreiheit im Grundgesetz verletzt, weil es einem Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Gericht nach Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, steigt der Beitrag rückwirkend seit 20. Juli um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingelegt.