Vater erschoss Sohn in NÖ Schule: Kein Versäumnis der Behörden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall der Tötung eines achtjährigen Buben durch seinen Vater vor neun Jahren in einer Schule in St. Pölten entschieden. Den österreichischen Behörden sei kein Versäumnis hinsichtlich der Verpflichtungen aus Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Leben) nachzuweisen, lautete gemäß einer Mitteilung des Bundesverbandes der Gewaltschutzzentren das Urteil.
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