Staatsanwälte mit Anzeige gegen Journalistin abgeblitzt
Einige Mitarbeiter der WKStA haben eine "Presse"-Journalistin nach einem kritischen Artikel wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung einer Behörde anzeigt. Die StA Wien sah keinen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt und ließ die Kollegen abblitzen. In ihrer Entscheidung verweist die StA auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Die WKStA-Medienstelle zeigte Montag gewisses Verständnis für "Unverständnis", verwies aber auf fehlende Möglichkeit zur Stellungnahme.
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