Anklage gegen Ernst August von Hannover nach Ausrastern
Prinz Ernst August von Hannover soll nach Ausrastern im Sommer in Grünau im Almtal angeklagt worden sein. Laut Medienberichten wird dem Welfenprinzen, für den die Unschuldsvermutung gilt, fahrlässige Versetzung in einen Zustand der Zurechnungsunfähigkeit vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte die Anklage vorerst nicht. Der 66-jährige soll in seinem Jagdhaus in Grünau ein Haushälterehepaar bedroht und einen einschreitenden Polizisten verletzt haben.
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