Keine deutsche Entschädigung für Angehörige der Kunduz-Opfer
Hinterbliebene von Opfern des Luftangriffs im afghanischen Kunduz 2009 mit vielen Toten, die dafür die Bundesrepublik Deutschland haftbar machen wollen, sind auch mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Völkerrecht kenne keine unmittelbaren Ansprüche einzelner Geschädigter gegen einen fremden Staat, teilte das deutsche Verfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.
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