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Triebwagenführer nach tödlichem Zugunfall angeklagt
Der tödliche Zugunfall im obersteirischen Niklasdorf am 12. Februar 2018 hat ein gerichtliches Nachspiel in Leoben: Der Triebwagenführer - ein rund 50 Jahre alter Steirer - muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung, fahrlässiger teils schwerer Körperverletzung sowie wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Leoben hat einen entsprechenden Strafantrag eingebracht.