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1.200 Euro für Covid-19-Positive wegen Spaziergangs
Weil sie trotz ihrer Corona-Erkrankung und verordneter Heimquarantäne spazieren gegangen ist, wurde eine 35-Jährige am Freitag im Landesgericht Ried im Innkreis zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wollte aus generalpräventiven Gründen ein "geringe bedingte Haftstrafe", weshalb sie Berufung ankündigte.