Entscheidung zu Coronastrafen liegt bei den Ländern
Das Innenministerium erachtet die Rechtslage bei den Corona-Schutzmaßnahmen nach dem VfGH-Erkenntnis zu den Ausgangsbeschränkungen derzeit für "unklar". Deshalb erteilte es den Landespolizeidirektionen am Donnerstag den Auftrag, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise "in ihrem Wirkungsbereich zu klären".
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