Am tiefen Fall des zweifachen Judo-Olympiasiegers Peter Seisenbacher ist in strafrechtlicher Hinsicht nicht mehr zu rütteln. Vier Monate nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch des Wiener Landesgerichts für Strafsachen in nicht öffentlicher Sitzung bestätigt.
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