E-Card mit Foto: Ausnahmen für Ältere und Pflegegeldbezieher
Mit einer Verordnung, die am Mittwoch auf der Tagesordnung des Ministerrats steht, regelt die Regierung die Details für das ab 1. Jänner 2020 verpflichtende Foto auf der E-Card ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Ausnahmen gibt es jene, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der E-Card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie für Pflegegeld-Bezieher ab der Stufe 4.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.