In den Ballungsregionen erreichen die Immobilienpreise derzeit schwindelerregende Höhen. „Ein hoher finanzieller Einsatz erfordert aber auch bestmögliche rechtliche Absicherung“, so der Vizepräsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer,
Dr. Michael Kropiunig: „Eine solide Vertragserrichtung durch einen Experten in Immobilienfragen, wie einem Rechtsanwalt, ist der Grundstein für eine sorgenfreie Zukunft im neuen Zuhause“, weiß Dr. Kropiunig.
Es gilt nämlich bereits im Vorfeld der Vertragserrichtung einiges zu beachten. Beispielsweise die Kontrolle des Grundbuchstandes, ob die Belastungen, die im Grundbuch eingetragen sind, auch mit den Angaben des Verkäufers übereinstimmen. Bei Kauf einer Eigentumswohnung empfiehlt es sich auch, sich vor Abgabe des Kaufangebotes den Wohnungseigentumsvertrag zu besorgen. Dieser kann nämlich Verpflichtungen und Nutzungseinschränkungen enthalten, die auch den neuen Eigentümer binden und daher dessen Kaufentscheidung beeinflussen könnten.
Bei einer gebrauchten Wohnung ist es auch empfehlenswert, jenen Kaufvertrag auszuheben, mit welchem der Verkäufer die Wohnung erworben hat. Manchmal finden sich in diesem nämlich überraschenderweise Hinweise auf Baumängel, deren Erwähnung der Verkäufer vergessen hat. Meist können diese Urkunden durch den Rechtsanwalt unkompliziert und rasch durch Abfrage im elektronischen Grundbuch bereitgestellt werden.
„Eine solide Vertragserrichtung ist der Grundstein für eine sorgenfreie Zukunft im neuen Zuhause.“
Hält der Vertrag stand? Bei der Vertragsverfassung gilt, dass sich die Qualität eines Vertrages erst dann zeigt, wenn dieser auch den manchmal nicht vermeidbaren Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien standhält. „Hier haben Rechtsanwälte durch ihre Gerichtserfahrung sozusagen schon eine ,Nase‘, wo es problematisch werden könnte und versuchen daher, Probleme durch entsprechende Vertragsformulierungen schon auszuräumen, bevor sie entstehen“, so Dr. Kropiunig weiter. Wird ein Rechtsanwalt als Vertragsverfasser beauftragt, unterliegt dieser zudem in Bezug auf die treuhändige Abwicklung des Kaufes der Aufsicht der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Damit ist sichergestellt, dass der Verkäufer erst dann über den Kaufpreis verfügen kann, wenn die grundbücherliche Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer sichergestellt ist.