Die Abschiebung eines tatverdächtigen Asylbewerbers im Chemnitzer Tötungsfall ist einem Medienbericht zufolge an einem Aktenfehler in der dortigen Ausländerbehörde gescheitert. Die Behörde habe zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Brief mit einer Abschiebefrist bis November erhalten, berichtete die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf einen Behördensprecher.
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