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Asyl: Gute Beschwerde-Chancen in zweiter Instanz

Ein ablehnender Bescheid in erster Instanz bedeutet im Asylverfahren noch nicht allzu viel. Denn rund 42 Prozent aller negativen Entscheide sind im vergangenen Jahr vom Bundesverwaltungsgerichtshof aufgehoben worden. Das zeigte eine parlamentarische Anfragebeantwortung des Justizministeriums an den Grünen Bundesrat David Stögmüller, über die der "Kurier" berichtet.

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