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Handelsgericht Wien gab VKI bei Klage gegen simpliTV Recht
Das Handelsgericht (HG) Wien hat einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen simpliTV Recht gegeben und AGB-Klauseln sowie die kostenpflichtige Kundendiensthotline für unzulässig erklärt. Beanstandet wurde die Weitergabe von Kundendaten an andere Unternehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gab der VKI am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.