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Suizid eines Flüchtlingsbuben: Kein Behördenverschulden
Die Volksanwaltschaft sieht im Zusammenhang mit dem tragischen Suizid eines Flüchtlingsbuben im November in Baden kein Behördenverschulden. Die vorgelegten Akten des Landes Niederösterreich als Kinder- und Jugendhilfeträger würden keinerlei Hinweise auf vorangegangene Suizid-Andeutungen des Elfjährigen enthalten, hieß es am Donnerstag.