Kärntner Krankenpflegerin von Tötungsvorwurf freigesprochen
Eine 24 Jahre alte, diplomierte Krankenpflegerin ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr in einem Strafantrag vorgeworfen, für den Tod einer 85 Jahre alten Frau verantwortlich zu sein. Diese war im November 2025 an einem tödlichen Herz-Kreislaufversagen sowie einer Sepsis gestorben, nachdem sie eine zu hohe Dosis eines Medikaments eingenommen hatte.
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