Um ihr Leben gefürchtet hat Ende Juni die Mitarbeiterin (51) eines Wohnungsvermieters in Klagenfurt: Am 29. Juni gegen 9 Uhr war ein deutscher Staatsbürger (68) ins Büro des Vermieters gekommen, um mit diesem unter anderem über eine Verlängerung des Mietvertrages zu reden. Doch statt des Vermieters traf der 68-Jährige auf die Mitarbeiterin.

Im Gespräch mit ihr verlor der Deutsche laut Staatsanwaltschaft die Nerven. Er übergoss die Frau mit einer, wie sich später herausgestellt hat, brennbaren Flüssigkeit und wollte diese anzünden. Nur weil das Feuerzeug nicht funktionierte, ist es laut Ermittlungen nicht zu einer Tragödie gekommen. Bei der Flüssigkeit handelte es sich um Ethanol, das der Mann in einer Wärmeflasche mitgebracht hat.

Die 51-Jährige konnte mit leichten Verletzungen flüchten und die Polizei alarmieren. Die nahm den bislang völlig unbescholtenen Mann fest. Er sitzt in der Justizanstalt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen versuchten Mordes.

Rechtsanwalt Arthur Berger
Rechtsanwalt Arthur Berger © Privat/Maria Wawrzyniak

Jetzt nimmt der Verteidiger des Deutschen erstmals zu den schweren Vorwürfen Stellung: „Der Beschuldigte hat nie gewollt, dass irgendwer zu Schaden kommt“, sagt der St. Veiter Rechtsanwalt Arthur Berger. „Mein Mandant wollte mittels Einschüchterung und untauglichen Mitteln den Abschluss eines neuen Mietvertrages erreichen, um der drohenden Obdachlosigkeit zu entgehen.“ Er gehe davon aus, dass die weiteren Ermittlungen den Verdacht des versuchten Mordes beseitigen werden, so Anwalt Berger. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Psychiatrisches Gutachten

Ein psychiatrischer Sachverständiger soll zudem klären, ob der 68-Jährige zurechnungsfähig ist, ob er sich also für seine Tat vor Gericht verantworten kann oder ob er in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen wird.

Für den Deutschen gilt die Unschuldsvermutung.