Sie zählt zu den umfangreichsten Fahrzeug-Rückrufaktionen überhaupt und sie läuft an sich bereits seit einigen Jahren. Es geht um möglicherweise fehlerhafte Airbag-Systeme des japanischen Herstellers Takata, die weltweit in zahlreichen Autos verbaut sind. „Trotz umfangreicher Informationsmaßnahmen haben zahlreiche Fahrzeughalterinnen und -halter die notwendigen Überprüfungen bisher immer noch nicht durchführen lassen“, heißt es nun seitens des Autofahrerklubs ÖAMTC. „Wir empfehlen dringend, den Rückruf ernst zu nehmen und betroffene Fahrzeuge so rasch wie möglich überprüfen zu lassen“, wird ÖAMTC-Techniker Florian Merker in einer Aussendung zitiert.
„Auch wenn der Fehler hauptsächlich in Gebieten mit hoher Luftfeuchtigkeit aufgetreten ist und das Risiko in Österreich deshalb als geringer eingeschätzt wird, bleibt der Airbag eine potenzielle Gefahrenquelle.“ Der Grund für den Rückruf? „Mögliche Defekte im Gasgenerator bestimmter Takata-Airbags“. Das könne in einzelnen Fällen dafür sorgen, dass „es beim Auslösen des Airbags zu einem zu hohen Innendruck“ komme, wodurch Teile des Gehäuses beschädigt werden und Metallfragmente in den Fahrgastraum gelangen könnten, erklärt man beim ÖAMTC. Merker betont: „Die Behebung des Mangels ist für Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer kostenlos und wird in einer Fachwerkstatt durchgeführt. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme – allerdings um eine sehr wichtige.“
Ist Ihr Fahrzeug vom Rückruf betroffen?
Von der Rückrufaktion seien Fahrzeuge verschiedener Hersteller und Modellreihen betroffen, der ÖAMTC listet folgende Autokonzerne auf: Audi, BMW, Citroën und DS, Ford, Honda, Jaguar, Mazda, Mercedes-Benz, Mitsubishi, Nissan, Opel, Renault, Peugeot, Seat, Skoda, Subaru, Suzuki, Toyota, Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge.
„Ob das eigene Fahrzeug darunterfällt, sollte möglichst rasch überprüft werden. Wie lässt sich das erheben? Auf der Website des ÖAMTC stehen Links zu den Rückruf-Abfragen der jeweiligen Fahrzeughersteller gebündelt zur Verfügung – hier geht‘s zur Übersicht. Auf dieser Plattform „können Fahrzeughalterinnen und -halter schnell und einfach feststellen, ob für ihr Fahrzeug eine entsprechende Rückrufmaßnahme besteht“, so der ÖAMTC.