Unter der jahrzehntelangen Herrschaft der Assad-Familie war das Land ein Polizeistaat, in dem das Parlament als reines Abnick-Gremium galt. Die Befugnisse der Kammer sind derzeit jedoch stark eingeschränkt. Gemäß einer vorläufigen Verfassungserklärung aus dem Jahr 2025 muss sich die Regierung keinem Vertrauensvotum des Parlaments stellen. Die Abgeordneten können Gesetze vorschlagen und verabschieden.
Von den 210 Sitzen wurden zwei Drittel im vergangenen Jahr von regionalen Wahlgremien bestimmt. Das verbleibende Drittel ernannte Sharaa am 1. Juli. Kritiker bemängeln, dass die Regierung dadurch eine weitreichende Kontrolle über die Auswahl habe. Sharaa erklärte, dieses Verfahren sei wegen der Millionen Vertriebenen und fehlender Wählerregister notwendig gewesen. Er unterstütze allgemeine Wahlen, sobald die Infrastruktur dies zulasse.
Insgesamt gehören 21 Frauen dem Parlament an, was einem Anteil von zehn Prozent entspricht. Sharaa nominierte 15 von ihnen. Der Präsident - ein ehemaliger Al-Qaida-Kämpfer, der sich 2016 von der Extremistengruppe lossagte - hat Syrien seit dem Sturz Assads neu ausgerichtet und sucht die Nähe zu westlichen Staaten. Sein erstes Jahr an der Macht war jedoch von Gewalt zwischen Pro-Regierungs-Kämpfern und Minderheiten geprägt. Vier Sitze im Parlament sind derzeit vakant. Drei davon sind für die Provinz Sweida reserviert. Dort wurden die Wahlen nach heftigen Kämpfen zwischen Regierungstruppen und Drusen im vergangenen Juli verschoben, bei denen nach UNO-Angaben rund 1.700 Menschen getötet wurden.