Der 29-jährige Syrer flüchtete 2014 nach Österreich, arbeitet seit 2021 als Rettungssanitäter und lebt mit seiner österreichischen Freundin, einer Christin, und dem gemeinsamen Sohn in der Steiermark. Er spricht nahezu perfekt Deutsch und hat sich gut in der Gesellschaft integriert. Im Jahr 2024 hat der Mann bei der steirischen Landesregierung einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt und diese heuer auch zugesprochen bekommen.

Dass der Fall nun zu einem Politikum geworden ist, liegt an einer Verurteilung des Mannes wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einem Erkenntnis des steirischen Landesverwaltungsgerichts (LVwG). Das gab dem Syrer letztlich grünes Licht für den rot-weiß-roten Pass, was sowohl bei Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) als auch bei Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Alarmglocken schrillen ließ. Der Innenminister bekämpft jetzt die Entscheidung des LVwG, dessen gesamtes Erkenntnis wird als rechtswidrig angefochten.

Syrer saß nach Verurteilung im Gefängnis

Ist der Syrer nun ein gefährlicher Islamist oder hat er mit seiner Vergangenheit abgeschlossen? Diese Frage beschäftigt seit zwei Jahren Behörden und Gerichte – und erreichte nun auch die Politik. Fakt ist: 2016 wurde der Mann vom Grazer Straflandesgericht wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung zu einer unbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt. Er hatte im Syrien-Krieg auf Seiten der Al-Tawhid-Brigade gegen das Assad-Regime gekämpft. Ziel dieser Terrorgruppe ist die Errichtung eines radikal-islamistischen Gottesstaates (Kalifat). Später setzte das Oberlandesgericht Graz die Strafe auf zwei Jahre herab, 2017 wurde der Mann bedingt aus der Haft entlassen. Nach Ablauf der dreijährigen Probezeit ist seine Verurteilung getilgt.

Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) sieht bei dem Syrer aber weiterhin ein „Gefährdungspotenzial“. Es könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass die Person „bejahend zur Republik Österreich eingestellt sei und keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit mehr darstelle.“ Das begründe sich auch darin, dass der Mann nicht an einem Deradikalisierungsprogramm teilgenommen habe und auch eine Vorladung zu einer so genannten „Gefährderansprache“ erfolgreich bekämpfte. Im Jahr 2023 ermittelte die Polizei noch einmal gegen den Syrer wegen einer verdächtigen WhatsApp-Nachricht: Er hatte ein Hitler-Bild mit einem Herzsymbol in eine Gruppe gepostet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren jedoch ein.

Staatsbürgerschaftsantrag wurde zunächst abgewiesen

Aus diesen und weiteren Gründen (z. B. aufrechtes Waffenverbot, geringfügige Verwaltungsstrafen, unkooperatives Verhalten gegenüber Behörden) wies die steirische Landesregierung den Staatsbürgerschaftsantrag des Syrers ab. Der legte dagegen Beschwerde ein, blitzte zunächst aber auch beim LvWG damit ab. Die Sache landete beim Verfassungsgerichtshof, der zugunsten des Syrers entschied und im März das Erkenntnis des LVwG aufhob. Das steirische Gericht verzichtete darauf auf eine neuerliche mündliche Verhandlung und gab den Weg zum österreichischen Pass frei. Bedingung: die Ablegung einer Gelöbnisformel.

Innenminister Gerhard Karner legte eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis ein
Innenminister Gerhard Karner legte eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis ein © APA / Tobias Steinmaurer

Jetzt hat sich Innenminister Karner eingeschaltet und will mittels außerordentlicher Revision diese Entscheidung rückgängig machen. Hauptkritikpunkt: Das steirische Landesverwaltungsgericht habe nicht ausreichend geprüft, ob bei dem Syrer eine bejahende Einstellung zur Republik vorliege. Das Ministerium listet dabei eine ganze Reihe von Indizien auf, die den Mann als potenzielle Gefahr erscheinen lassen. Der Ball liegt nun beim Verwaltungsgerichtshof.