Eigentlich hätte die Landesregierung die Verordnung „vor dem Sommer“ final beschließen sollen. Doch bislang gebe es noch Gesprächsbedarf mit dem Koalitionspartner, heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Stefan Hermann (FPÖ). Die Rede ist von der Neuauflage des Sachprogramms Windenergie, das auf den steirischen Bergen Platz für bis zu 150 zusätzliche Windräder reservieren soll (wir berichteten). Mehr als 700 Stellungnahmen und teils deutliche Kritik aus mehreren Regionen waren zum entsprechenden Entwurf in der Begutachtungsphase eingegangen, seither herrscht gespanntes Warten auf die endgültige Verordnung.
Die Zeit für den Ausbau der Windparks drängt allerdings. Laut dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) des Bundes muss die Steiermark die installierte Windkraft-Kapazität bis 2030 annähernd verdoppeln und bis 2035 noch weiter steigern. Zwar sind im Land laut Branchenangaben bereits heute Windkraftprojekte mit rund 350 Megawatt Gesamtleistung in der Pipeline, doch diese müssen zu einem beträchtlichen Teil erst langwierige UVP-Verfahren durchlaufen. Mit der zeitgerechten Umsetzung könnte es somit trotz des Sachprogramms knapp werden.
Beschleunigungsgebiete sollen viele UVPs überflüssig machen
Aus diesem Grund hält das EABG des Bundes die Bundesländer an, für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik eigene Beschleunigungsgebiete auszuweisen. Anders als die im Sachprogramm des Landes vorgesehenen Vorrangzonen, die im Wesentlichen nur eine Vorwidmung der möglichen Windpark-Standorte mit sich bringen, würden solche Beschleunigungsgebiete auch den Genehmigungsverfahren für die Windräder einen Turbo verpassen. Die rechtliche Basis dafür liefert RED-III-Verordnung der EU, die alle Mitgliedstaaten zur Einrichtung solcher Gebiete verpflichtet. Die Idee dahinter: Jedes Beschleunigungsgebiet wird vorab per Strategischer Umweltprüfung auf Eignung und Naturverträglichkeit geprüft. Im Gegenzug entfallen für die konkreten Projekte innerhalb der Zonen dann zeitraubende Umwelt- oder Naturverträglichkeitsprüfungen zugunsten einfacherer, kürzerer Verfahren.
Dabei will die steirische Landesregierung nun allerdings nicht mitziehen. Bei Windenergieanlagen habe sich das System aus Vorrangzonen des Sachprogramms und einzelnen UVP-Verfahren bewährt, begründet man im Büro Hermann. Die Umweltauswirkungen der Projekte auf Mensch und Natur würden so am besten geprüft, zudem sei nicht anzunehmen, dass Beschleunigungsgebiete für die steirischen Windparks tatsächlich „eine signifikante Beschleunigung der Projektumsetzung“ mit sich bringen. Beim steirischen Windkraftausbau soll also alles wie gehabt bleiben.
Energiebranche kritisiert Landespläne
Ein Zugang, den man beim Verband „Erneuerbare Energie Österreich“ nicht teilen kann. „Wenn ein Bundesland für eine Technologie bereits eigene Vorrangzonen ausweist und damit die raumplanerische Eignung dieser Standorte bestätigt, gleichzeitig aber auf die zusätzlichen Möglichkeiten des Beschleunigungsregimes verzichtet, stellt sich die Frage, ob damit die Zielsetzung der RED-III-Verordnung der EU ausreichend unterstützt wird“, kritisiert Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig. Der Verband wünscht sich klarere Vorgaben des Bunds an die Länder. Im Wirtschaftsministerium verweist man indes auf die Rechtslage: Die Bundesländer seien gegenüber Brüssel bereits jetzt in der Pflicht, für Beschleunigungsgebiete zu sorgen.
Beschleunigung für Photovoltaik in Planung
Weniger strittig ist die Frage bei der Photovoltaik. 29 der 36 bestehenden Vorrangzonen für großflächige PV-Anlagen in der Steiermark sollen per Verordnung zu Beschleunigungsgebieten erklärt werden, dazu kommen drei zusätzliche Sonderstandorte in Kapfenberg und Leoben. Der entsprechende Entwurf der Landesregierung liegt bereits in Begutachtung und soll Solarprojekten zu noch rascheren Genehmigungen verhelfen. „Prüfschritte – vor allem die artenschutzrechtliche Prüfung – können dann entfallen“, heißt es aus dem Büro Hermann.
Die verbleibenden sieben Vorrangzonen (darunter auch große Zonen wie jene in Lindegg bei Bad Blumau mit mehr als 30 Hektar Fläche oder jene in Kammern mit 28 Hektar Fläche) sollen aufgrund besonders sensibler Artenschutz-Gegebenheiten vorerst nicht umgewandelt werden. Für PV-Projekte wird es dort weiterhin strengere Genehmigungsauflagen mit Blick auf den Naturraum geben.