Grund für die Eile dürfte sein, dass die alte - erst vergangenen Oktober etablierte - Regelung bereits mit 30. Juni ausgelaufen ist. Das neue Regulativ soll rückwirkend mit Anfang Juli gelten, Anträge können schon jetzt gestellt werden. Mit dem Entwurf erwartet sich die Bundesregierung, dass ein Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter Grundversorgungsbeziehenden mit einem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Subsidiär Schutzberechtigte, Ukraine-Vertriebene) geschaffen wird, heißt es in den Erläuterungen. Bisher galt nur, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

Das Ende des Doppelbezugs betrifft nicht nur Vertriebene aus der Ukraine, sondern grundsätzlich Personen, die sich in der Grundversorgung befinden, also z.B. auch subsidiär Schutzberechtigte. Auch wenn man nicht grundversorgt wird, muss man Ansprüche erfüllen, um die Familienbeihilfe zu erhalten. Dazu zählt, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes in Österreich ist und ein gemeinsamer Haushalt besteht.

Für subsidiär Schutzberechtigte erfolgt eine gesetzliche Anpassung beim Kinderbetreuungsgeld. Für diese Personengruppe entfällt für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld das Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit.

Ebenfalls dem Nationalrat zugeleitet wurde eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz. Dabei geht es um zusätzliche Mittel zum Ausgleichstaxfonds (ATF), mit dem Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen finanziert werden. Vorgesehen sind 65 Mio. Euro im Jahr 2026, in den Folgejahren 45,1 und 24,4 und ab 2029 dann 14,8 Mio. Euro.