Eine von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) nach dem Tod eines Häftlings der Justizanstalt (JA) Hirtenberg eingesetzte Untersuchungskommission zeigt systemische Mängel im Strafvollzug, insbesondere im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen auf. Es gebe „erheblichen Reformbedarf“, sagte Wolfgang Gratz, der Leiter der Kommission, am Montag bei der Präsentation des 180 Seiten starken Untersuchungsberichts. Die Haftbedingungen bedürften „einer markanten Verbesserung“.
Gratz billigte dem Strafvollzug und insbesondere den sogenannten forensisch-therapeutischen Zentren (FTZ) zu, dass der Überbelag in den Justizanstalten und personelle Engpässe im Exekutiv- und bei den Fachdiensten schwierige Rahmenbedingungen darstellen. Bezogen auf den konkreten Anlassfall wäre jedoch der Tod des Häftlings am 3. Dezember 2025 in Hirtenberg „mit erheblicher Wahrscheinlichkeit“ zu verhindern gewesen, wären Empfehlungen der internen Revision und der Volksanwaltschaft in den vergangenen 25 Jahren aufgegriffen und früher umgesetzt worden.
Volksanwaltschaft erwartet „rasche Umsetzung“
Die Volksanwaltschaft reagierte auch prompt auf den Bericht: „Bedauerlich ist, dass erst der Tod eines Menschen zu einem Umdenken im Justizministerium geführt hat. Da sich zahlreiche Empfehlungen der Volksanwaltschaft im Kommissionsbericht wiederfinden, erwarten wir die rasche Umsetzung erster Maßnahmen. Es bleibt zu hoffen, dass die Appelle der Volksanwaltschaft in Zukunft nicht als Kritik, sondern als wertvolle Ressource aufgenommen werden“, so die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) in einem ersten Statement.
Der Bericht enthält 78 Empfehlungen. Justizministerin Sporrer kündigte eine umgehende Analyse an. Danach soll eine „Gesamtstrategie“ entwickelt werden, um den Ist-Zustand raschest möglich zu verbessern. Ein „Weiterwurschteln wie bisher“ werde es nicht mehr geben, sagte Sporrer.
Kritik gab es an der Generaldirektion für den Strafvollzug im Ministerium. Dort gebe es „keine Personalentwicklungsstrategie“, somit keine richtungsweisende Definition von Zielen und keine Kriterien für die Verteilung knapper Ressourcen, bemängelt die Kommission.
Was in Hirtenberg geschah
Der psychisch kranke Häftling sei in Hirtenberg „fehlplatziert“ gewesen und hätte in eine andere Einrichtung – idealerweise auf die Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses – gehört, sagte Gratz. Der Mann wurde jedoch von der JA Stein nach Hirtenberg verlegt, wobei laut Kommission „eine völlig unzureichende Information zu dessen Krankheitsgeschichte“ erfolgte und die Justizwache im Hinblick auf das Krankheitsbild im Unklaren blieb.
Die Beamten in Hirtenberg seien auch nicht auf einen psychisch schwer kranken Insassen eingestellt gewesen. Der Mann sei auch nicht sofort untersucht worden, weil kein Psychiater vor Ort war, der Anweisungen zur Medikation des Häftlings geben hätte können, bemängelt die Kommission in ihrem Bericht. Die besonders gesicherte Zelle, in die der Insasse verbracht wurde, war laut Kommission „gänzlich ungeeignet für die Durchführung einer adäquaten psychiatrischen Akutbehandlung“. Ihre Einrichtung habe eine „hochgradige Gefährdung“ des psychisch Kranken bewirkt.
Aufgrund fehlender Bettenzusage sei zudem „trotz klarer und bereits am Vortag fachärztlich bestätigter Indikation“ eine Überstellung in ein Krankenhaus nicht erfolgt. Die mit dem Mann betrauten Justizwachebeamten – hauptsächlich Mitglieder der Einsatzgruppe Justizwache (EJ) – hätten nicht die „Fähigkeiten gehabt, auf einen psychiatrischen Akutfall angemessen zu reagieren“. gehabt. Die Beamten hätten Schläge und „Kampftechniken“ eingesetzt, „die zur Bewältigung der Situation unbrauchbar und unangemessen waren.“
Der psychisch kranke Insasse war am 3. Dezember 2025 an Verletzungen gestorben, die ihm im Vorfeld eines geplanten Häftlingstransports zugefügt wurden. Am 15. Jänner informierte das Justizministerium die Öffentlichkeit über die Vorkommnisse. Wie der „Falter“ aufdeckte, war der von einem Psychiater als „akut psychotisch, desorganisiert und nicht in der Lage, Gefahren für sich und andere einzuschätzen“ beschriebene Häftling in einer Isolationszelle einer medizinischen Kontrolle unterzogen worden. Anschließend sollte er am 3. Dezember in ein psychiatrisches Krankenhaus überstellt werden.
In der Zelle eskalierte die Situation, der laut Justizwache aggressive Häftling wurde mehrfach geschlagen und soll zu Boden bzw. mit dem Kopf gegen ein Betonbett gestürzt sein. Der Mann erlag in den Abendstunden im Krankenhaus Eisenstadt seinen schweren Verletzungen.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Justizwache laufen
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt in diesem Zusammenhang gegen zwölf Justizwachebeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang unter Ausnützung einer Amtsstellung. Die Ermittlungen seien noch im Laufen, sagte Justizministerin Sporrer. Mehrere Gutachten seien eingeholt worden.
Sowohl die Justizministerin als auch der Leiter der Generaldirektion für den Strafvollzug, Friedrich Alexander Koenig, betonten, dass in den vergangenen Monaten auf den Fall reagiert wurde. So genannte besonders gesicherte Zellen mit Betonbetten gibt es demnach im Strafvollzug nicht mehr, entsprechende bauliche Maßnahmen wurden getroffen. In der Generaldirektion wurde die Stelle einer Chefpsychiaterin geschaffen. Bis Ende 2026 ist die österreichweite Ausrollung von Bodycams im Strafvollzug vorgesehen.
Koenig kündigte weiters eine eigene Station für psychische Akutfälle im Normalvollzug an, die im ersten Quartal 2027 in der JA Stein eingerichtet werden soll. Darüber hinausreichende eigene Stationen zur psychiatrischen Versorgung „werden wir nicht stemmen können“, bedauerte Koenig unter Verweis auf das Justizbudget. Es soll aber bald „ein leicht verständliches Praxishandbuch“ mit Richtlinien zur Neuregelung von medizinischen Zwangsbehandlungen, zur besseren Sensibilisierung von Bediensteten im Umgang mit psychisch auffälligen bzw. kranken Insassen und zum Verhalten in Notsituationen geben.