Trotz bestätigtem Anspruch muss Studentin Familienbeihilfe zurückzahlen
Finanz bestätigte Studentin Anspruch auf Familienbeihilfe, dennoch muss die 24-Jährige jetzt mehr als 2100 Euro zurückzahlen. AK warnt: Bestätigung der Behörde bringt keine Rechtssicherheit.
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Eine 24-jährige Studentin aus Graz muss über 2100 Euro Familienbeihilfe zurückzahlen, obwohl ihr Anspruch zuvor bestätigt wurde.
Das Finanzamt hatte den Antrag der Studentin geprüft und genehmigt, fordert nun aber das Geld zurück, da die Wartezeit nicht eingehalten wurde.
Die Studentin hatte nach vier Semestern das Studium gewechselt und die Beihilfe zu früh beantragt.
Trotz Berufung wurde die Rückforderung vom Bundesfinanzgericht bestätigt, was für die Studentin eine finanzielle Belastung darstellt.
Die Arbeiterkammer kennt ähnliche Fälle. Das Finanzamt überprüft Details oft erst im Nachhinein und fordert dann Rückzahlungen.
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