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Laut AK kein Einzelfall

Trotz bestätigtem Anspruch muss Studentin Familienbeihilfe zurückzahlen

Finanz bestätigte Studentin Anspruch auf Familienbeihilfe, dennoch muss die 24-Jährige jetzt mehr als 2100 Euro zurückzahlen. AK warnt: Bestätigung der Behörde bringt keine Rechtssicherheit.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Eine 24-jährige Studentin aus Graz muss über 2100 Euro Familienbeihilfe zurückzahlen, obwohl ihr Anspruch zuvor bestätigt wurde.
  • Das Finanzamt hatte den Antrag der Studentin geprüft und genehmigt, fordert nun aber das Geld zurück, da die Wartezeit nicht eingehalten wurde.
  • Die Studentin hatte nach vier Semestern das Studium gewechselt und die Beihilfe zu früh beantragt.
  • Trotz Berufung wurde die Rückforderung vom Bundesfinanzgericht bestätigt, was für die Studentin eine finanzielle Belastung darstellt.
  • Die Arbeiterkammer kennt ähnliche Fälle. Das Finanzamt überprüft Details oft erst im Nachhinein und fordert dann Rückzahlungen.
Eine Frau zieht einen 10-Euro-Schein aus einer Geldbörse, im Hintergrund sieht man eine Gruppe junger Leute auf einer Treppe zu einem Gebäude sitzen
© Symbolbild: Johannes Puch
Für die Studentin ist die Rückzahlung keine Kleinigkeit
© Symbolbild: Johannes Puch
Author Günter Pilch
Günter Pilch Redakteur Bundesland Steiermark / Umwelt
Redakteur Bundesland Steiermark / Umwelt
3. Juli 2026,
17:30 Uhr

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