Die Zeit drängt: Die Bundesregierung hat sich selbst zum Ziel gesetzt, Ende Juni die inhaltlichen Weichenstellungen für eine dringend notwendige Neuordnung der Kompetenzen im zersplitterten heimischen Gesundheitswesen festzuzurren. Dazu laufen seit Monaten Verhandlungen zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Erklärtes Ziel von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) ist es, die Finanzierung künftig aus einer Hand zu organisieren. Derzeit fließt Geld von allen Beteiligten in das System.

Am Wochenende haben sich nun im Rahmen eines Treffens der neun Gesundheitsreferenten unter der Führung der Tiroler Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele und auf Einladung ihres steirischen Kollegen Karlheinz Kornhäusl (beide ÖVP) am steirischen Grundlsee auf ein gemeinsames Reformpapier verständigt. Darin sind konkrete Vorschläge für eine langfristig sichere, solidarische und finanzierbare Gesundheitsversorgung festgeschrieben.

„Die demografische Entwicklung, der medizinische Fortschritt und der zunehmende Personalmangel stellen das System vor gewaltige Herausforderungen. Versorgungssicherheit wird nur gelingen, wenn Verantwortung zwischen Bund, Sozialversicherung und Ländern gemeinsam wahrgenommen wird und die Finanzierung der Leistung folgt“, wird Hagele am Montag in einer Aussendung zitiert. Und Kornhäusl sieht in der Verständigung aller neun Bundesländer auf eine gemeinsame Position „ein starkes Zeichen“.

Länder wollen Zuständigkeit für Fachärzte

Konkret haben sich die Länder unter anderem darauf verständigt, die Zuständigkeit für die Fachärzte übernehmen zu wollen, die Hausärzte sollen dagegen im Bereich der ÖGK verbleiben. Davon abgesehen sind handfeste Vorschläge mit Blick auf die künftige Finanzierung Mangelware. Im Folgenden ein Überblick über die Länder-Positionen:

  • Finanzierung und Verantwortung zusammenführen: Wer Leistungen vorgibt, muss auch Finanzierung, Personalbedarf und Umsetzung verbindlich absichern. Die Finanzierung muss der Leistung folgen.
  • Gemeinsame Risikotragung: Bund, Länder und Sozialversicherung sollen Versorgungs- und Finanzierungsrisiken fair teilen, statt Kosten einseitig auf Länder und Gemeinden zu verlagern.
  • Solidarische Finanzierung des medizinischen Fortschritts: Ein gemeinsamer nationaler Innovationsfonds von Bund, Ländern und Sozialversicherung soll Hochpreismedikamente, Krebsbehandlungen sowie Zell- und Gentherapien solidarisch finanzieren – auf Basis transparenter Nutzenbewertungen.
  • Krankenhäuser als kritische Infrastruktur stärken: Vorhalteleistungen, Notfallversorgung, Ausbildung und Pandemiereserve müssen strukturell abgesichert und mitfinanziert werden.
  • Verbindliche Patientenlenkung: Primärversorgung und 1450 sollen als flächendeckendes 24/7-Steuerungssystem ausgebaut werden – mit klaren Behandlungspfaden: digital vor ambulant vor stationär.
  • Mehr Gesundheitspersonal: Bund, Länder und Sozialversicherung brauchen eine gemeinsame Personalstrategie, mehr Ausbildungsplätze, raschere Anerkennungsverfahren und eine Neuausrichtung der ärztlichen Ausbildung.
  • Digitalisierung als Versorgungsinstrument: ELGA, gemeinsame Datenstandards, interoperable Systeme, Telemedizin und digitale Patientenpfade sollen Wartezeiten senken, Mehrfachbefundungen vermeiden und Personal entlasten.
  • Einheitlicher Leistungskatalog: Alle Menschen sollen unabhängig von Wohnort, Einkommen oder Kassenträger Zugang zu einem österreichweit einheitlichen Leistungsspektrum erhalten.

Diese Länderpositionen dienen nun als Grundlage für die Landeshauptleute-Konferenz, die diese Woche in Tirol stattfinden wird. Bereits am Mittwoch wird sich Tirols Landeshauptmann Anton Mattle, der derzeit auch den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz führt, in Wien zu Wort melden.