Ein spontaner Karrieresprung machte aus dem Fleischer eines südsteirischen Schlachtbetriebs über Nacht einen Koch: „Ich hab mit dem Chef des Gasthauses paa Bier getrunken, dann hab‘ i schon als Koch schwarz arbeiten ang‘fangen. Vollzeit“, erinnert sich der Innbrucker nicht ohne Stolz. Es hat nicht lange gedauert, da folgte wegen Streitigkeiten mit dem Boss ein Karriereknick: „Ich hab’ alles in der Kühlanlage und im Schankraum zerstört.“
Dabei soll es nicht geblieben sein, im Nebenhaus des Gasthauses brannte es wenig später lichterloh. „Der Angeklagte hat dort durch Papier das Bett und die Matratze in Brand gesetzt, die gesamte Wohnung und der Dachstuhl brannte“, führt Staatsanwältin Sophie Kickmayer am Grazer Straflandesgericht aus. Nach den Löscharbeiten wurde der gebürtige Innsbrucker ausfindig gemacht, hatte drei Promille im Blut.
Brandstiftung? „Ich fackle doch kein Haus ab“
„Es ist hundertprozentig unwahrscheinlich, dass ich ein Haus abfackle“, sagt der 28-Jährige, „damit habe ich nichts zu tun. Der Koch gibt aber zu, dass die Stimmung am Arbeitsplatz nicht die beste war. „Da war nur Baustelle, da war Dreck, daneben war zum Kochen.“ Deshalb habe er irgendwann im Kühlraum gewütet, Lebensmittel zu Boden geschleudert, die Zapfanlage demoliert. „Ich wollte nur, dass der Betrieb nicht mehr laufen kann. Aber ich tue keiner Fliege etwas zuleide, außer in meinem Beruf.“ Für Richter Andreas Lenz ist es dennoch „spannend, dass das Brandgeschehen im Nebenhaus zufällig nach den Sachbeschädigungen passiert ist“.
Brandstiftung geleugnet
Für den Verteidiger des Kochs sind die Vorwürfe zum Brand nicht nachvollziehbar: „Es gibt zu viele Ungewissheiten.“ Der Brand könnte von selbst entfacht worden sein. Oder gar von einer anderen Person, wie er in den Raum stellt. „Der Betrieb hatte wirtschaftliche Schwierigkeiten und Probleme mit der Finanz, es könnten dort Papiere aus der Buchhaltung in Brand gesetzt worden sein – aber nicht von meinem Mandanten.“
Das Urteil: Schuldspruch für Sachbeschädigung und Brandstiftung, zweieinhalb Jahre Haft (zehn Monate davon unbedingt). Das Schöffengericht nahm es als unwahrscheinlich an, dass ein Dritter im Spiel war bzw. dass kurz nach der Sachbeschädigung zufällig ein technischer Defekt passiert ist. Zur Überraschung im Saal nimmt der Koch das Urteil an und wirkt sehr erleichtert.