Der Prozess gegen die Vertraute des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek und deren frühere Mitbewohnerin wegen Falschaussage ist am Montag in beiden Fällen mit einer Diversion zu Ende gegangen. Die beiden müssen je 250 Euro Verfahrenskosten übernehmen und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Mitbewohnerin, P., bekannte sich vor Gericht „voll umfassend schuldig“. Sie sei am Tag der Einvernahme sehr nervös gewesen. Ihre Anwältin verwies darauf, dass ihre Mandantin unbescholten sei und ihre Falschaussage später selbst zugab. Die Verteidigerin bat den Richter, mit Milde vorzugehen und bot eine diversionelle Erledigung an. „Es war einfach zu viel“, meinte die Anwältin mit Blick auf die mediale Aufmerksamkeit rund um die Causa.

Vertraute: Fühle mich nicht schuldig

Auch der Anwalt der Vertrauten, W., wies darauf hin, dass seine Mandantin im Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage Verantwortung übernommen habe – was die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in ihrem Eingangsplädoyer bereits erklärt und damit bestätigt hatte. W. übernahm Verantwortung, meinte aber, dass sie sich „nicht schuldig fühle“. Sie habe sich eingeschüchtert gefühlt, nachdem ihr über P. ausgerichtet worden sei, dass Bundespolizeidirektor Michael Takacs geraten habe, den Laptop verschwinden zu lassen und der damalige Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka geraten hatte, nicht mit Medien zu reden - was P., wie bereits in der Vergangenheit im Pilnacek-U-Ausschuss, in Abrede stellte.

Die Ex-Mitbewohnerin hatte laut Anklage angegeben, nicht mehr zu wissen, wann und wo sie den Laptop des am 20. Oktober 2023 verstorbenen Pilnacek zuletzt gesehen habe. Dabei habe sie das Gerät selbst am 7. November an einen Dritten weitergegeben. Auch W. soll verschwiegen haben, dass sie über den Verbleib des Laptops Bescheid wusste.