Am Donnerstag geht am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen Beran A. wegen des mutmaßlich verhinderten Terroranschlags auf ein Taylor-Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion zu Ende. Der 21-Jährige und der gleichaltrige Arda K. sollen zudem mit einem Dritten Teil einer anschlagsbereiten Terrorzelle gewesen sein. Sie bekannten sich im Laufe des Prozesses zu weiten Teilen der gegen sie erhobenen Vorwürfe schuldig. Der Staatsanwalt fordert einen Schuldspruch.

In einem sehr kurzen Schlusswort fokussierte sich die Staatsanwaltschaft auf den Beitrag der Angeklagten zum versuchten Mord in Mekka, schließlich bekannte sich Beran A. unter anderem zum gesamten Swift-Komplex schuldig. Die beiden sollen bereits Ende 2023 die Ausführung von drei Anschlägen im Namen des IS geplant haben.

Versuchten, die Rolle kleinzureden

Ihr gemeinsamer Tatplan sah laut Anklage vor, am 11. März 2024 getrennt voneinander in Mekka, Istanbul und Dubai zeitgleich Polizisten oder Sicherheitsleute zu töten. Während Beran A. und Arda K. jeweils unverrichteter Dinge aus Dubai und Istanbul zurückkehrten, stach Hasan E. vor der Al-Haram-Moschee in Mekka einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals und verletzte vier weitere Personen, ehe er überwältigt werden konnte.

Im Laufe des Prozesses versuchten die beiden, ihre Rolle kleinzureden und den in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. als treibende Kraft darzustellen. Dieser Lesart widersprach der Staatsanwalt in seinem Schlusswort: „Den Eindruck, den die Angeklagten hier hinterlassen haben, ist nicht der der armen Mitläufer, die leicht zu beeinflussen sind.“ Der Wille von Hasan E. sei ganz klar gewesen: „Er hat Mitstreiter gesucht.“ Die Angeklagten hatten im Laufe der Verhandlungen ausgesagt, dass „drei Anschläge in der muslimischen Welt eher Aufstände anzetteln als einer“, so der Staatsanwalt.

Parallelen zum Villach-Attentäter

„Es mag schon sein, dass der Herr E. hier die treibendere Kraft gewesen sein mag, aber die Erzählung, dass die Angeklagten nur blind Befehle befolgt haben, bricht hier in sich zusammen.“ Auch das Argument, dass Hasan E. nicht mehr von der Tat abzubringen gewesen sei, und deshalb auch nicht bestärkt hätte werden können, zähle nicht. „Auch ein bereits zur Tat Entschlossener kann in seiner Tat bestärkt werden.“

Abschließend zog er noch eine Parallele zum gestrigen Prozess in Klagenfurt, wo der Villach-Attentäter eine lebenslange Haftstrafe ausfasste: „Sie haben hier die Möglichkeit, ein Zeichen zu setzen“, dass Personen, die Terrorpläne wälzen, schwere Strafen erwarten.

„Kein ideologisches Mastermind“

Zumindest was die Beitragstäterschaft betrifft, widersprach die Verteidigung dem Staatsanwalt. „Beran A. ist kein ideologisches Mastermind“, begann dessen Verteidigerin, Anna Mair, ihr Schlusswort. „Keiner von uns kann nachvollziehen, wie jemand, der so gehirngewaschen ist, die Welt sieht.“ Seine Welt habe damals nur aus „Freund und Feind“ bestanden.

Hasan E. sei „manipulativ“ gewesen, habe Druck aufgebaut und immer wieder mit dem Ende der Freundschaft gedroht. Außerdem habe er Beran A. mit dem Argument, „du wirst ohnehin festgenommen, weil ich mache es sowieso“, unter Druck gesetzt. „Mir wäre es auch lieber, wenn Hasan E. da wäre“, entgegnete Mair in ihrem Plädoyer dem Staatsanwalt. Dass dieser die Bestärkung nicht gebraucht habe, zeige allein der Umstand, dass er als einziger einen Anschlag verübt habe. Zuletzt richtete sie sich direkt an die Geschworenen. Beran A. habe, als er davon erfahren habe, dass Mair Anfeindungen erfahre, weil sie ihn vertrete, zu ihr gesagt: „Anna, wenn ich wieder draußen bin, werde ich dich beschützen. Egal wann und wo.“

„Hätte das auch alleine gemacht“

Kurz hielt sich auch der Verteidiger des Zweitangeklagten Arda K., David Jodlbauer. „Ja, Hasan E. hätte das auch alleine gemacht. Der hatte so viel Hass in sich.“ Bei ihm könne er sich, anders als bei seinem Mandanten, auch keine Resozialisierung vorstellen: „Der ist verloren.“ Er könne sich nicht vorstellen, wie man ihn in die Gesellschaft zurückholen könne. „Aber Arda kriegen wir zurück.“ Darum bat der Zweitangeklagte schließlich auch selbst: „Wenn sie mir eine Chance geben, möchte ich ihnen gerne beweisen, dass ich mich in die Gesellschaft integrieren werde.“ Beran A. hielt seine Schlussworte kurz: „Ich möchte nur sagen, dass es mir Leid tut“, sagte er, bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen. Mit einem Urteil dürfte ab dem späteren Nachmittag zu rechnen sein.