Grazer lag regungslos in verrauchtem Haus: „Selbstmörder“ freigesprochen
29-Jähriger wurde nach Kellerbrand aus Bungalow gerettet. Die Staatsanwaltschaft klagte den Grazer nach dessen Geständnis wegen schwerer Sachbeschädigung an, beim Prozess wurde er aber freigesprochen.
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Ein 29-jähriger Mann wurde nach einem Kellerbrand in einem Bungalow in Graz gerettet und später freigesprochen.
Der Mann hatte ursprünglich gestanden, den Brand aus suizidaler Absicht gelegt zu haben, widerrief dies jedoch im Prozess.
Die Feuerwehr und ein Sachverständiger vermuteten einen technischen Defekt als Brandursache, was zur Freisprechung führte.
Der Angeklagte hatte im Rauschzustand ein falsches Geständnis abgelegt, das nicht verwertet werden konnte.
Der Freigesprochene wurde ermahnt, seinen Weg ohne Drogen fortzusetzen und warnte junge Zuhörer vor den Gefahren von Drogen.
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