Meinl-Reisinger gewinnt „Geldkoffer“-Verfahren gegen FPÖ in erster Instanz
Die Freiheitlichen behaupteten, die Außenministerin sei mit Geldkoffern nach Kiew gereist und habe dort Steuergeld verteilt. Diese Aussage ist gelogen, entschied nun ein Gericht. Meinl-Reisinger bezeichnet die Entscheidung als einen „Gewinn für die Demokratie“.
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Beate Meinl-Reisinger gewann ein medienrechtliches Verfahren gegen die FPÖ wegen falscher Behauptungen über eine Reise mit Geldkoffer in die Ukraine.
Das Wiener Straflandesgericht entschied, dass die FPÖ eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen und die Behauptung von ihrer Website entfernen muss.
Meinl-Reisinger plant, die Entschädigung an den Verein „kleine herzen“ zu spenden, der ukrainische Kinder unterstützt.
Ein zivilrechtliches Verfahren gegen die FPÖ und Generalsekretär Christian Hafenecker ist noch anhängig.
Meinl-Reisinger bezeichnete die Entscheidung als „Gewinn für die Demokratie“ und betonte die Wichtigkeit von Meinungsfreiheit ohne Verbreitung von Lügen.
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