„Allen Menschen recht getan ist eine Kunst, die niemand kann.“ Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig lässt sich nicht erweichen, was den Protest der Kärntner Campingplatzbetreiber betrifft. Viele von ihnen halten die neue Aufenthaltsabgabe, die das bereits beschlossene Kärntner Tourismusgesetz ab Jänner 2027 vorsieht – vier Euro für eine Nacht am Campingplatz, 4,50 für eine Nacht in einem Hotel – für ein Wettbewerbshindernis. Wie berichtet, erwägt die IG Camping sogar rechtliche Schritte gegen die Abgabe, weil für Camper „das Verhältnis von Abgabe und Nächtigungspreis“ nicht passe. Sprich: Die Abgabe zu hoch sei.

Schuschnig: „Nicht im Sinne des großen Ganzen“

„Manche haben durchaus Recht mit ihrer Kritik. Aber die Abgabe nach unten zu korrigieren kann nicht im Sinne des großen Ganzen sein, nämlich die Preisdurchsetzung jedes Kärntner Betriebes zu steigern.“ Zum Vergleich nennt Schuschnig Salzburg, wo sich Ortstaxe und Mobilitätsbeitrag pro Gast und Nacht ab Mai 2027 auf 6,10 Euro summieren. Im Burgenland beträgt die Nächtigungstaxe 4,50 Euro – auch auf Campingplätzen. Angekündigten Rechtsmitteln sehe er „mit größtmöglicher Tiefenentspannung“ entgegen und sagt: „Wir werden sehen, ob sich die Beschwerdeführer damit nicht einen Bärendienst erweisen.“

„Sachliche Begründung“ als Auslegungssache

Bärendienst? Schuschnig spricht hier den Gleichheitssatz an, dem grundsätzlich alle Abgaben in Österreich unterliegen. Erlaubt sind nur „sachlich begründete Ungleichbehandlungen“. Und im neuen Kärntner Tourismusgesetz ist die ungleiche Abgabe von vier Euro auf Campingplätzen, und 4,50 in allen anderen Nächtigungsbetrieben damit begründet, dass ein Campingplatz kein Bett, sondern nur einen Stellplatz vermietet, weil der Gast sein „Bett“ ja selbst mitbringt. Ist das eine „sachliche Begründung“? „Wer bei Gericht Einspruch gegen die Abgabe erhebt, muss damit rechnen, dass sich die Gerichte womöglich auch die Begründung für die unterschiedliche Abgabe anschauen. Und am Ende der gleiche Satz für alle gilt und auch auf Campingplätzen eine Abgabe von 4,50 gezahlt werden muss“, sagt ein Branchenexperte.