Ende Februar wurde das neue Kärntner Tourismusgesetz und damit auch die neue Aufenthaltsabgabe beschlossen. Diese beträgt ab 1. November 2026 4,5 Euro pro Person und Nacht, für Campingplätze ist sie mit vier Euro etwas niedriger. Nichtsdestotrotz ist sie deutlich zu hoch für einige Kärntner Campingplatzbetreiber. Schon im Vorfeld gab es eine massive Missstimmung wegen der neuen Abgabe und heftige Proteste. Abgeklungen sind diese nicht. Im Gegenteil: Die IG Camping Kärnten, eine unabhängige und parteilose Interessensgemeinschaft von Kärntner Campingplätzen, die von über 20 Unternehmern unterstützt wird, prüft nun rechtliche Schritte gegen die Abgabe. Das bestätigt Sepp Kolbitsch, einer der IG-Sprecher und Betreiber des Alpencamp in Kötschach-Mauthen.
Existenzbedrohend
„Das Verhältnis von der Höhe der Abgabe zum Nächtigungspreis passt einfach nicht“, sagt Kolbitsch. Er könne das gut beurteilen, denn er betreibt neben dem Campingplatz auch noch Chalets mit 50 Betten. „Bei den Chalets macht die Aufenthaltsabgabe etwa zehn Prozent des Nächtigungspreises aus – das ist nicht wenig, aber verkraftbar.“ Beim Campingplatz jedoch nicht. „In unserem Fall sind das 28 Prozent des Bruttoumsatzes. Das heißt, da habe ich noch nicht einmal die Mitarbeiter oder Steuern gezahlt“, kritisiert der Unternehmer. Die Höhe der Abgabe sei daher für viele Campingplatz-Betreiber existenzbedrohend, weil das Geld für Investitionen fehlen werde.
In der Nebensaison seien die Gäste sehr preisbewusst. Überwiegend Senioren sind im Frühling und im Herbst mit ihren Wohnmobilen unterwegs. Viele buchen über internationale Plattformen wie ACSI, deren Clubkarte von 8000 Campingplätzen in Europa akzeptiert wird. Das macht die Preise international gut vergleichbar. „Und den Gästen fällt dann natürlich negativ auf, dass sie in Kärnten vier Euro pro Person und Nacht zahlen, während es in Italien nur 1,5 Euro sind. Ab 1. Oktober gibt es dort für Camper gar keine Nächtigungsabgabe“, sagt Kolbitsch. Er geht davon aus, dass die Camper künftig ausbleiben oder nur einen kurzen Zwischenstopp in Kärnten einlegen, was neben den Campingplätzen auch Ausflugsziele und Gastronomie schmerzhaft spüren würden.
Auf die drohenden rechtlichen Schritte der IG Camping angesprochen heißt es aus dem Büro von Tourismusreferent Sebastian Schuschnig (ÖVP): „Wir sehen der Ankündigung rechtlicher Schritte gegen das Tourismusgesetz sehr gelassen entgegen. Für das Land Kärnten war und bleibt die offizielle Sparte Tourismus in der Wirtschaftskammer unser Ansprechpartner, weil sie alle Camping-Betriebe vertritt. Mit dieser gibt es laufende, konstruktive Gespräche über eine möglich Unterstützung der Camping-Unternehmen.“