Die Zahl der Menschen, die in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind, steigt weiterhin. Das betrifft auch viele Kinder und Jugendliche. Im Vergleich zu den Vor-Corona-Jahren sind die Unterbringungstage von Minderjährigen in Österreich sogar um 36 Prozent gestiegen. Damit muss auch öfter zu Zwangsmaßnahmen gegriffen werden. Laut den Patientenanwälten des „Vertretungsnetz“ werden in Kärnten so häufig Patienten mit Gurten ans Bett fixiert, wie in kaum einem anderen Bundesland. „Viele Zwangsmaßnahmen lassen sich durch ausreichendes Personal, professionelle Deeskalation und geeignete bauliche Strukturen vermeiden“, sagt Bernhard Rappert, Fachbereichsleiter der Patientenanwaltschaft.
Laut dem Experten werden Fixierte meist auch sediert. Das stationäre Angebot sei seit Jahrzehnten nicht ausreichend ausgestattet und überlastet. Junge Patientinnen und Patienten würden wegen des hohen Bettendrucks oft zu früh entlassen. Dadurch steige das Risiko erneuter Aufnahmen.
„Besser eine Meldung zu viel“
Für Thomas Trabi, Primarius der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum Klagenfurt, zeigen die Zahlen kein vollständiges Bild. „Bei uns wird jede Form der Freiheitsbeschränkung auch gemeldet. Ich weiß von Kollegen aus anderen Bundesländern, dass das nicht überall gelebte Praxis ist“, sagt Trabi. In seinem Haus betreffe das nicht nur Fixierungen mit Gurten, sondern auch das Festhalten eines tobenden Kindes, das Verschließen der Zimmertür oder auch die Abnahme des Handys sowie die Kameraüberwachung. „Wir gehen sehr sorgsam mit diesen Instrumenten um und halten uns streng an alle Vorschriften“, sagt Trabi. Jeder auf der Station sei sich bewusst, dass jede Freiheitsbeschränkung ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist. Besser eine Meldung zu viel, als eine zu wenig, gibt der Chef vor. Zweimal die Woche ist eine Kommission des Bezirksgerichts im Haus, um zu überprüfen, ob die Zwangsmaßnahmen auch rechtens waren.
Viel bürokratischer Aufwand
Die „Zwangsjacke“ gibt es seit vielen Jahren nicht mehr. Ans Bett fixiert werden aggressive Patienten, die im Gespräch nicht mehr zu erreichen sind. In vielen Fällen spielen Drogen eine Rolle. Bei Kindern und Jugendlichen sind es im Regelfall weniger als 30 Minuten, in denen eine solche Maßnahme angewendet wird. „Danach die Formulare auszufüllen dauert wesentlich länger, als die Maßnahme selbst“, sagt Trabi, der sich genaue gesetzliche Vorgaben wünscht, welche Beschränkungen gemeldet werden müssen und welche nicht, um den bürokratischen Aufwand für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduzieren zu können. Zudem wäre es aus Sicht des Primars sinnvoll, wenn der Gesetzgeber bei der Unterbringung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen differenzieren würde.
Zwangsernährungen nötig
Was sich auch in der Realität deutlich bemerkbar mache, sei die Zunahme von Patienten seit Corona. Vor allem in den Bereichen Depressionen, suizidale Krisen und Essstörungen. Bei Anorexien geht das sogar soweit, dass Patientinnen und Patienten in besonders schweren Fällen über eine Sonde zwangsernährt werden müssen.