Am 28. Juni wählt Graz den Gemeinderat neu. Also sagt man die geplante Sitzung für den 9. Juli wieder ab. „Es wäre demokratiepolitisch komisch, wenn der dann alte Gemeinderat noch weitreichende Beschlüsse fasst, noch ehe sich der neu gewählte Gemeinderat konstituiert hat“, heißt es dazu aus dem Büro von Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ). So wurde es übrigens auch im Herbst 2021 gehandhabt.
Dafür gibt es auch schon einen Termin für die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates: Diese wird am 27. August stattfinden. Damit schöpft man fast die ganze 60-Tage-Frist aus, die das Statut der Stadt Graz für die Zeit nach der Wahl vorgibt. Man wolle den Termin aber bewusst schon jetzt festlegen, damit nach der Wahl Klarheit herrsche und Rathaus-Mitarbeiter auch Urlaube planen können, heißt es bei Kahr.
Bezirksbudget: Vorerst doch keine Erhöhung
Ein großer Punkt, der jetzt in der Mai-Sitzung beschlossen wird, ist die Reform der Bezirksräte. Darum hatte man ja lange gerungen und 2025 bei einem Bezirkskonvent Reformpläne verabschiedet. Die zentralste Änderung fehlt allerdings: die Anhebung der Bezirksbudgets auf zwei Euro pro Einwohner. Das sei in der derzeitigen allgemeinen Budgetlage nicht drin, so Hanno Wisiak (KPÖ), Bezirksvorsteher in Geidorf und in der Koalition für die Reform die treibende Kraft. „Aber sobald es die finanzielle Lage zulässt, wird das umgesetzt.“
Änderungen, die sehr wohl beschlossen werden: Der zweite Bezirksvorsteherstellvertreter soll kein Geld mehr bekommen, aktuell sind es 581,70 Euro brutto, 14 Mal im Jahr. Die Informationspflicht der Vorsteher gegenüber dem Bezirksrat wird genauer definiert. Zu Gemeinderatsausschüssen, die „bezirksbezogene Themen“ behandeln, sollen Bezirksvorsteher und -stellvertreter eingeladen werden, freilich ohne Stimmrecht dort. Und das Anhörungsrecht des Bezirksrates soll etwa auf Geh- und Radweg- sowie ÖV-Projekte ausgedehnt werden.
Für viele Reformpunkte braucht es das Land
Ein anderer großer Punkt fehlt im Beschluss allerdings auch: die mehrheitlich gewünschte Aufstockung des Bezirksrates in einwohnerschwachen Bezirken – da ist vor allem die ÖVP dagegen, die anderen dafür. Das entsprechende Stück müsste das Wahl-Amt vorbereiten und dort habe man dank Graz-Wahl aktuell keine Zeit dafür, so Wisiak.
Ein Haken beim Gemeinderatsbeschluss: Bei zahlreichen Reformpunkten – etwa der Bezahlung – braucht es eine Änderung des Statuts der Stadt Graz und damit einen Beschluss im Landtag. Die Erfahrung lehrt: Das kann sich Monate, wenn nicht Jahre ziehen. Und es bringt manchmal Überraschungen mit sich, die in Graz eigentlich niemand wollte, wie bei der Reform des Stadtrechnungshofes: der heißt plötzlich auf Wunsch des Landes Kontrollamt.