Kinderwunsch-Klinik wehrt bedrohliche ÖGK-Nachzahlung vor Höchstgericht ab
Eine Nachzahlung von 240.000 Euro an Beiträgen hätte Michael Schenks Kinderwunschinstitut ans Limit gebracht. Sein Erfolg vor dem VwGH ist eine gute Nachricht für andere Privatkliniken.
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Die Kinderwunsch-Klinik bei Graz stand vor einer drohenden Nachzahlung von 240.000 Euro an die ÖGK, was das Unternehmen an seine Grenzen gebracht hätte.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied zugunsten der Klinik, was als richtungsweisendes Urteil für andere Privatkliniken gilt.
Die Frage, ob die Anästhesisten angestellt werden müssen, war entscheidend; das Gericht erkannte ihre persönliche Unabhängigkeit an.
Die Klinik muss die Anästhesisten nicht anstellen, sie können weiterhin freiberuflich tätig sein, was das System stabil hält.
Auch andere Kliniken setzen freiberufliche Anästhesisten ein, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, und das Urteil wird als Präzedenzfall betrachtet.
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