Das Ermittlungsverfahren zum Attentat im Grazer BORG Dreierschützengasse am 10. Juni 2025 ist formell abgeschlossen. Von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft wurden umfassende Ermittlungsmaßnahmen zum Hintergrund der Taten und des Attentäters durchgeführt. Dies war erforderlich, um auszuschließen, dass der Attentäter Mitwisser oder Helfer hatte. „Die Ermittlungen ergaben keinerlei Hinweise auf Personen, die den Attentäter zu den Taten bestimmt oder sonst zu deren Ausführung beigetragen hatten. Das Verfahren gegen unbekannte Täter wurde daher eingestellt“, hieß es dazu am Dienstag von der Grazer Staatsanwaltschaft.

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Attentäter wurde abgesehen, weil sich dieser unmittelbar nach der Tat das Leben genommen hatte. Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und Datenträger zeigte, dass der Attentäter die Taten detailliert geplant und vorbereitet hatte. Zum Motiv konnte erhoben werden, dass er sich längere Zeit intensiv mit sogenannten „School Shootings“ beschäftigt und offenbar begonnen hatte, die Täter solcher Attentate zu glorifizieren und sich mit ihnen zu identifizieren.

Dreierschützengasse: Ermittlungsverfahren eingestellt

Der Attentäter verfügte über eine behördlich ausgestellte Waffenbesitzkarte. Für deren Erhalt ist u. a. ein psychologisches Gutachten notwendig, welches die Verlässlichkeit beim Umgang mit Waffen bescheinigt. Die für die Taten verwendeten Waffen samt Munition besaß er legal. Die Stellungskommission des Österreichischen Bundesheeres hatte ihn (wie berichtet) zuvor aufgrund des Ergebnisses der psychologischen Untersuchung für untauglich befunden. Die Ermittlungen dazu ergaben keine Anhaltspunkte dafür, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der Waffenbesitzkarte ein strafrechtlich relevantes Verhalten durch beteiligte Personen gesetzt wurde, weshalb das Ermittlungsverfahren auch dahingehend eingestellt wurde.